Bedeutung
[1] Besitz eines Verstorbenen, der an eine lebende Person übertragen werden kann
[2] Nachwirkungen einer Epoche
[3] übertragen: vom Abgelösten hinterlassene Situation, mit der sich ein Nachfolger befassen muss
Beispiele
[1] Das Erbe muss nicht angetreten werden, es kann auch ausgeschlagen werden.
[1] „Jamanda konnte auf ein erkleckliches Erbe hoffen, was ihren Nerven eine Stärke verlieh, die man selten antrifft.“
[3] Er tritt ein großes Erbe an.
[3] Nun muss der Arme sich auch noch mit dem Erbe seines Vorgängers herumschlagen.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Erbe | — |
| Genitiv | des Erbes | — |
| Dativ | dem Erbe | — |
| Akkusativ | das Erbe | — |
Bedeutung
[1] Person, der die Güter von Verstorbenen zufallen
Beispiele
[1] Die Erben versammelten sich beim Rechtsanwalt zur Testamentseröffnung.
[1] „Erben hatte Tante Dagmar keine.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Erbe | die Erben |
| Genitiv | des Erben | der Erben |
| Dativ | dem Erben | den Erben |
| Akkusativ | den Erben | die Erben |
Aussprache
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