das
Bedeutung
[1] Rechtssprache: das vererbbare und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten
Beispiele
[1] Die Vergütung für das Erbbaurecht an den Eigentümer des bebauten Grundstücks heißt Erbbauzins.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Erbbaurecht | die Erbbaurechte |
| Genitiv | des Erbbaurechts des Erbbaurechtes | der Erbbaurechte |
| Dativ | dem Erbbaurecht | den Erbbaurechten |
| Akkusativ | das Erbbaurecht | die Erbbaurechte |
Aussprache
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