Bedeutung
[1] Gynäkologie, Geburtshilfe: spontane (ungewollte) oder artifizielle (gewollte) vorzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft durch Verlust der Leibesfrucht mit einem Gewicht von weniger als fünfhundert Gramm und dem Fehlen von Lebenszeichen
Beispiele
[1] Eine Fehlgeburt unterliegt im Gegensatz zu einer Totgeburt nicht der Meldepflichtigkeit.
[1] „Hergesells machten ihren ersten Spaziergang nach Trudels Fehlgeburt.“
[1] „Bei einem Fliegerangriff erlitt die eine Fehlgeburt, von der sie sich nicht mehr erholte.“
[1] „Am 17. Oktober ging unerwartet das Fruchtwasser ab, und sie erlitt im Bett eine Fehlgeburt.“
[1] „Daß seine Frau wenig später eine Fehlgeburt hatte und sich ein schweres Unterleibsleiden zuzog, war ein unberechenbarer Zufall und nur auf ihre zunehmende Zimperlichkeit zurückzuführen.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Fehlgeburt | die Fehlgeburten |
| Genitiv | der Fehlgeburt | der Fehlgeburten |
| Dativ | der Fehlgeburt | den Fehlgeburten |
| Akkusativ | die Fehlgeburt | die Fehlgeburten |
Aussprache
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