der
Bedeutung
[1] jemand, der die Berechtigung dazu hat, ein Kind großzuziehen und die elterlichen Gewalten auszuüben, aber nicht immer ein leiblicher Elternteil sein muss
Beispiele
[1] „Schließlich gebe die sexuelle Orientierung keinerlei Aufschluss darüber, ob Eltern gute Erziehungsberechtigte seien oder nicht.“
[1] Auf jedem Zeugnis ist eine Zeile für die Unterschrift der Erziehungsberechtigten vorgesehen.
Deklination
| starke Deklination ohne Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | Erziehungsberechtigter | Erziehungsberechtigte |
| Genitiv | Erziehungsberechtigten | Erziehungsberechtigter |
| Dativ | Erziehungsberechtigtem | Erziehungsberechtigten |
| Akkusativ | Erziehungsberechtigten | Erziehungsberechtigte |
| schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | der Erziehungsberechtigte | die Erziehungsberechtigten |
| Genitiv | des Erziehungsberechtigten | der Erziehungsberechtigten |
| Dativ | dem Erziehungsberechtigten | den Erziehungsberechtigten |
| Akkusativ | den Erziehungsberechtigten | die Erziehungsberechtigten |
| gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | ein Erziehungsberechtigter | keine Erziehungsberechtigten |
| Genitiv | eines Erziehungsberechtigten | keiner Erziehungsberechtigten |
| Dativ | einem Erziehungsberechtigten | keinen Erziehungsberechtigten |
| Akkusativ | einen Erziehungsberechtigten | keine Erziehungsberechtigten |
Aussprache
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