Bedeutung
[2] Recht, besonders Sachenrecht: Zuordnung eines Rechtsobjektes oder Einräumung einer Rechtsmacht zu einem Rechtssubjekt auch in Abwesenheit einer Sache
Beispiele
[1] „Schließlich beschäftigen wir uns mit ethnographischen Zugängen zur Dinglichkeit des Alltags und erproben erste Feldzugänge zu gemeinsam ausgewählten Dingen des Alltags.“
[2] „Es handelt sich dabei um ein obligatorisches Rechtsverhältnis (Spielbüchler in Rummel, ABGB2, Rz 1 zu § 364c), und zwar auch dann, wenn dem Verbot durch die (nur bei Vorliegen bestimmter Angehörigkeitsverhältnisse zulässige) grundbücherliche Eintragung eine Drittwirkung (ohne eigentliche Dinglichkeit) zukommt (Hofmeister in NZ 1991, 111 = Besprechung der Entscheidung NZ 1991/200).“
[2] „Das Wasserrecht ist weitgehend vom Grundsatz der ‚Dinglichkeit‘ und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen gekennzeichnet.“
[2] „Der im Wasserrecht vorzufindende Grundsatz der ‚Dinglichkeit‘ und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen knüpft an gesetzlich eingeräumte Rechtspositionen wie verliehene Wasserechte oder Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG an, hat aber keinen Anwendungsgbereich gegenüber Personen, denen wegen Übertretung der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 WRG zu erteilen ist (Hinweis […]).“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Dinglichkeit | — |
| Genitiv | der Dinglichkeit | — |
| Dativ | der Dinglichkeit | — |
| Akkusativ | die Dinglichkeit | — |
Aussprache
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