Bedeutung
[1] Recht: eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber eines Betriebes oder Unternehmens, die über gesetzlich vorgeschriebene Regelungen oder mit Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge hinausgehende Vergünstigungen (wie z. B. Mitarbeiterrabatte) oder Vorschriften (wie z. B. das Tragen von Dienstkleidung) festhält oder die Vorschriften vorgenannter Regelwerke weiter konkretisiert, die Mitarbeiter aber nach dem Günstigkeitsprinzip nicht schlechter stellen darf als nach deren Regelungen
Beispiele
[1] Die neue Betriebsvereinbarung schreibt vor, dass Raucherpausen ab sofort nicht mehr geduldet werden.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Betriebsvereinbarung | die Betriebsvereinbarungen |
| Genitiv | der Betriebsvereinbarung | der Betriebsvereinbarungen |
| Dativ | der Betriebsvereinbarung | den Betriebsvereinbarungen |
| Akkusativ | die Betriebsvereinbarung | die Betriebsvereinbarungen |
Aussprache
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