Bedeutung
[1] jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen
[3] deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird
Beispiele
[1] Beleidigungen kann man vor Gericht bringen.
[1] „Eine Beleidigung kann auch auf einem Missverständnis beruhen, während eine Beschimpfung nicht missverstanden werden kann - die Kränkung ist beabsichtigt.“
[2] „Vollidiot“ ist eine ziemlich grobe Beleidigung.
[2] „Es hagelte Beleidigungen.“
[2] „Es ist wohl kaum anzunehmen, dass der Herrscher die Beleidigung, die er eben selber ausgesprochen hat, in der Retourkutsche nicht wiedererkennt.“
[3] Der Tatbestand der Beleidigung wird vielfach wegen seiner Unbestimmtheit kritisiert.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Beleidigung | die Beleidigungen |
| Genitiv | der Beleidigung | der Beleidigungen |
| Dativ | der Beleidigung | den Beleidigungen |
| Akkusativ | die Beleidigung | die Beleidigungen |
Aussprache
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