die
Bedeutung
[1] zusätzliche Unterstützung in Form von Geldmitteln oder materiellen Gaben
[2] Strafrecht: Hilfeleisten zur vorsätzlichen rechtswidrigen, aber nicht zwingend schuldhaften Haupttat eines anderen
Beispiele
[1] Bedürftige Personen können Beihilfen in Form von Sachmitteln erhalten.
[2] Er wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
[2] Die versuchte Beihilfe ist in Deutschland nicht strafbar.
[3] Die öffentlichen Arbeitgeber gewähren Beamten und Richtern eine Beihilfe zur Krankenversicherung.
[3] „Nach Ablauf der Antragsfrist kann keine Beihilfe gewährt werden!“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Beihilfe | die Beihilfen |
| Genitiv | der Beihilfe | der Beihilfen |
| Dativ | der Beihilfe | den Beihilfen |
| Akkusativ | die Beihilfe | die Beihilfen |
Aussprache
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