der
Bedeutung
Beispiele
[1] „Der Sitz des BGH ist seit dessen Gründung im Jahr 1950 in Karlsruhe.“
[1] „Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat jetzt klargestellt, dass Vermieter die Wohnung bereits kündigen können, wenn mehr als eine Monatsmiete auf dem Konto fehlt – allerdings per fristgerechter Kündigung; dabei müssen die gesetzlichen oder die vereinbarten Fristen beachtet werden.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der BGH | — |
| Genitiv | des BGH des BGHs | — |
| Dativ | dem BGH | — |
| Akkusativ | den BGH | — |
Aussprache
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