Bedeutung
[2] Recht: Mitteilung, Entscheidung einer juristischen Instanz oder juristisch relevante (Willens-)Erklärung einer Person
Beispiele
[1] „Diese Ansicht gegen die Romantik gipfelte in Goethes Ausspruch ‚Klassisch ist das Gesunde, romantisch das Kranke.‘“
[2] „Allein der schriftlich dem Täter zur Kenntnis gegebene gerichtliche Ausspruch reicht aus, um ihn zum Befolgen der getroffenen Anordnungen zu veranlassen.“
[2] „Das Risiko des Arbeitgebers, dass ihm bei dem Ausspruch der Kündigung Fehler unterlaufen und die Kündigung […] von den Arbeitsgerichten als unwirksam bewertet wird, ist erheblich.“
[2] „Das Eigentum überhaupt kann durch den Willen des Eigentümers; durch das Gesetz, und durch richterlichen Ausspruch verloren gehen.“
[2] „Der Antrag kann bis zum Ausspruch der Annahme formlos zurückgenommen werden.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Ausspruch | die Aussprüche |
| Genitiv | des Ausspruchs | der Aussprüche |
| Dativ | dem Ausspruch | den Aussprüchen |
| Akkusativ | den Ausspruch | die Aussprüche |
Aussprache
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