Bedeutung
[1] öffentliche Anmeldung zur Eheschließung
[2] Recht: gerichtliche, öffentliche Aufforderung Tatsachen anzugeben/Rechte geltend zu machen zur beabsichtigten Änderung der Rechtslage
Beispiele
[1] „Die Anmeldung der Eheschließung, früher Aufgebot genannt, wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten den Wohnsitz hat.“
[1] „Es werde leicht sein, an die Stelle des herkömmlichen dreimaligen Aufgebots ein einmaliges zu setzen; das müsse nächsten Sonntag geschehen, und am Freitage der nächsten Woche – denn die Freitage, die gemeinhin für Unglückstage gölten, hätte sie persönlich von der durchaus entgegengesetzten Seite kennengelernt – werde dann die Hochzeit zu folgen haben.“
[2] „In dem Aufgebot ist der unbekannte Berechtigte aufzufordern, sein Recht innerhalb der Aufgebotsfrist anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung von der Befriedigung aus dem zugeteilten Betrag erfolgen werde.“
[3] Das Spektakel wird mit einem noch nie gesehenen Aufgebot an Delfinen, Seehunden, Papageien und kostümierten Akrobaten inszeniert.
[3] Die zwei jungen Offensivspieler stehen wie erwartet im großen Aufgebot der deutschen Fußball-Nationalmannschaft für das Länderspiel am Mittwoch kommender Woche in München gegen Argentinien.
[3] Die Polizei war vorbereitet: Mit einem massiven Aufgebot sind Sicherheitskräfte in Sachsen-Anhalt landesweit gegen Sonnenwendfeiern von Rechtsextremisten vorgegangen.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Aufgebot | die Aufgebote |
| Genitiv | des Aufgebotes des Aufgebots | der Aufgebote |
| Dativ | dem Aufgebot | den Aufgeboten |
| Akkusativ | das Aufgebot | die Aufgebote |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary