die
Bedeutung
[1] Seite der Arbeitgeber
Beispiele
[1] „Die Kündigung kann von jeder der Tarifvertragsparteien ausgesprochen werden. Die Kündigung einer Partei der Arbeitgeberseite entfaltet Wirkung auch für die andere Tarifvertragspartei. Die Kündigung durch die Gewerkschaftsseite wirkt gegenüber beiden Tarifvertragsparteien der Arbeitgeberseite, auch wenn sie nur gegenüber einer Partei der Arbeitgeberseite ausgesprochen wurde.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Arbeitgeberseite | — |
| Genitiv | der Arbeitgeberseite | — |
| Dativ | der Arbeitgeberseite | — |
| Akkusativ | die Arbeitgeberseite | — |
Aussprache
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