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Der Artikel für

Angeklagter

der Angeklagter

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Nächstes Wort
Bedeutung 1
der

Bedeutung

[1] deutsches Strafprozessrecht: eine Person, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO)

Beispiele

[1] „Auch dürfe man die Angeklagten nicht aufgrund von Gerüchten und Vermutungen, sondern nur von stichhaltigen Beweisen aburteilen.“[1]

[1] „Dieses Mal setzen sich die Angeklagten nicht, stehend erwarten sie ihr Urteil.“[2]

Deklination

starke Deklination ohne Artikel
1 Singular Plural
Nominativ Angeklagter Angeklagte
Genitiv Angeklagten Angeklagter
Dativ Angeklagtem Angeklagten
Akkusativ Angeklagten Angeklagte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
1 Singular Plural
Nominativ der Angeklagte die Angeklagten
Genitiv des Angeklagten der Angeklagten
Dativ dem Angeklagten den Angeklagten
Akkusativ den Angeklagten die Angeklagten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
1 Singular Plural
Nominativ ein Angeklagter keine Angeklagten
Genitiv eines Angeklagten keiner Angeklagten
Dativ einem Angeklagten keinen Angeklagten
Akkusativ einen Angeklagten keine Angeklagten

Aussprache

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